Follow the Rechtsstaat Folge 49 - a podcast by Prof. Niko Härting

from 2023-10-20T07:00

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Der Datenschutz hat auch in Deutschland lange Zeit um Anerkennung ringen
müssen – gerade Gerichte bezogen sich lieber auf das gut bekannte AllgemeinePersönlichkeitsrecht als auf dieses „neue Grundrecht“. Das beginnt sich mit der
DSGVO zu ändern, allerdings lässt sich fragen, ob Gerichte dabei nichtmanchmal übers Ziel hinausschießen.

In der Rubrik „Querbeet“ stellt Niko Härting (ab Minute 00:57) die Überlegungendes Deutschen Anwaltvereins zu einem Vorschlag der EU Kommission vor, ein
digitales gesetzliches Zahlungsmittel – den „digitalen Euro“ – einzuführen undwas das für anonymes Bezahlen bedeutet.

Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen verdienen danach (ab Minute 11:22)besondere Aufmerksamkeit: Das OLG Köln (Az. 15 U 3/23) wendet im Falle eines
Sternekochs, der sich unversehens als Werbebotschafter für Kaviar in einemVerkaufskatalog wiederfand, den Art. 82 DSGVO an, betrachtet also die
entgangene fiktive Lizenzgebühr als datenschutzrechtlichen Schaden. StefanBrink und Niko Härting diskutieren, ob das ein Fehlgriff sein könnte, der Schule
macht. Denn die Beweislasten sind im Zivilrecht für Kläger häufig ungünstigerverteilt als im Datenschutzrecht, das dem verantwortlichen Verarbeiter Nachweis-
und Rechenschaftspflichten auferlegt.Das VG Frankfurt/Oder (Urteil vom 29.7.2023, Az. 2 K 1199/18 / ab Minute
20:05) fing sich von Niko Härting in der aktuelle Zeitschrift CR das Verdikt„krasses Fehlurteil“ ein, weil es Sachdaten aus einer Denkmalakte pauschal als
personenbezogen einordnete. Der Personenbezug ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO (undseinem Erwägungsgrund 26) zwar äußerst weit gefasst, aber damit jedes Datum
wegen seines Bezugs zum (Grundstücks-)Eigentümer für personenbezogen zuhalten, überzeugt nicht recht.

Abschließend (ab Minute 29:55) kommt ein Fehltritt der Stadt Köln zur Sprache,die auf dem kommunalen Open Data Portal mehr als 45.000 geblitzte Raser samt
Kfz-Kennzeichen bloßstellte – eine evidente Datenpanne. Wie sich öffentlicheStellen in solchen Fällen zu verhalten haben und was ihnen an Sanktionen (nicht)
droht, diskutieren die Hosts wie immer (fast) erschöpfend.

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