Corona im Rechtsstaat Folge 27 - a podcast by Prof. Niko Härting

from 2020-06-23T15:53:15

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Prof. Heinig ist Verfassungs- und Kirchenrechtler an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Heinig, weshalb er die Gottesdienstverbote, die im März und April galten, grundsätzlich für verfassungskonform erachtet. Insgesamt seien die Corona-Maßnahmen jedenfalls am Anfang durchaus verhältnismäßig gewesen. Allerdings habe eine schulmäßige Verhältnismäßigkeitsprüfung unter den seinerzeit gegebenen Bedingungen kaum noch stattfinden können. Für die Zukunft bezweifelt er, dass einschneidende Maßnahmen nochmals auf die dünne Verordnungsermächtigung des § 32 IfSG gestützt werden können. Es sei an der Zeit, dass der Bundestag die §§ 28 IfSG "nachschärft", um den Anforderungen zu genügen, die sich insbesondere aus Art. 80 GG ergeben. Zugleich meint Heinig, der FDP-Vorstoß zur Aufhebung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite", den MdB Kuhle in Folge 26 erläutert hat, sei wohl ein wenig verfrüht.

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