Bestätigungsschreiben - Sorgfalt&Schnelligkeit zählen! - a podcast by Tom Kett

from 2021-01-25T15:24:58

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Bestätigungsschreiben werden ständig verschickt, aber wissen Sie auch, welche Gefahren u.U. lauern?


Grundsätzliche Unterscheidung:


1.   1. Auftragsbestätigung:


AG oder AN bestätigen das Zustandekommen eines Vertrages.


a)    AN hat (rechtsverbindliches) Angebot abgegeben, der AG schickt „Auftragsbestätigung“ und nimmt damit praktisch das Angebot an – damit wird also erst der Vertrag geschlossen


b)   AN hat Angebot gemacht, AG hat schriftlich angenommen. Jetzt schickt AN noch einmal zur Dokumentation (z.B. zu Beweiszwecken) vorsorglich eine „Auftragsbestätigung“. Die wäre aber eigentlich gar nicht nötig, weil der Vertrag ja eh zustande gekommen ist.


  2.  Kaufmännisches Bestätigungsschreiben


Voraussetzungen:


a)   Muss zwischen Kaufleuten geschlossen werden (z.B. mit Architekt, öffentl. Auftraggeber…), also wenn beide Seiten „zu geschäftlichen Zwecken“ handeln. Gilt in keinem Fall beim privaten Häuslebauer


b)   Dient dazu, eine vorher mündliche getroffene Absprache noch einmal rechtsverbindlich festzuhalten. Seit neuestem gilt das auch für Verhandlungsprotokolle.


Bsp. 1: Besprechung auf der Baustelle über Nachtrag


Bsp. 2: sie verhandeln über die Gewährleistungsdauer in einem Auftrag und einigen sich auf die nach BGB üblichen 5 Jahre. Im darauf folgenden Protokoll stehen allerdings 6 Jahre….


Spielregeln:


Sie müssen innerhalb von max. 3-5 Tagen widersprechen, sonst gilt Ihr Schweigen als Zustimmung und eine neue Vereinbarung kommt jetzt zustande!


 Bei der Gelegenheit: auf rechtssichere Zustellung achten!




Die entsprechenden Links finden Sie hier:


§346 HGB


Wikipedia


Für Themenwünsche und Anregungen:


seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! 

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